Auweh…

Peinlichkeiten aus der ersten Auflage – in den neueren Auflagen gegenstandslos, aber amüsant:

Im Eingangsbereich von orthodoxen Kirchen (konkret: nicht unierten) gibt es KEIN Weihwasserbecken. Das erwähne ich auf S. 15, es scheint aber schlicht falsch zu sein.

Auf S. 38 erwähne ich das Gebet, das im Taufrituale als „Exorzismusgebet“ bezeichnet wird. Hier muss ich korrekterweise hinzufügen: Es gibt einen „großen“ Exorzismus, der sich gegen die bereits eingetretene Herrschaft des Bösen in einer Person oder einem Objekt richtet. Dieser darf nur von dazu ausgebildeten und bestellten Personen vorgenommen werden (vgl. Il rito degli exorcismi auf der Homepage des Vatikan). Daneben gibt es den „kleinen“ Exorzismus als Schutzgebet, der von jedem regulären Spender der Taufe gesprochen wird, der dem Rituale folgt. Die Befreiung von der Erbschuld ist eine Folge der Taufe an sich, nicht des Exorzismusgebetes. Sie ist aber mit ihm verbunden: „Schütze dieses Kind und halte fern von ihm [sic!], was unmenschlich und was böse ist. Entreiße es jetzt und immerdar der Macht des Bösen“, heißt es in „Die Feier der Kindertaufe“; und der KKK verbindet beides ebenfalls ursächlich: „Weil [sic!] die Taufe Zeichen der Befreiung von der Sünde und deren Anstifter, dem Teufel, ist, spricht man über den Täufling einen Exorzismus…“ [KKK 1237].

Auf S. 53 wird das Hochgebet als „Gebet, das während und nach der Wandlung gesprochen wird“ erklärt; korrekt ist laut dem MB, dass es die Teile Danksagung, Sanctus, Epiklese, Konsekration, Anamnese, Darbringungsgebet, Interzessionen und Schlussdoxologie umfasst (ebd. 39*), dies wird im MB als „eucharistisches Hochgebet“ bezeichnet (ebd. 352ff in entsprechender Auswahl). Insofern ist der Ausdruck in der Tabelle S. 54 ungenügend, weil er sich nur auf jenen Teil der Eucharistiefeier bezieht, für den im MB die Bezeichnungen „Erstes“ bis „Viertes Hochgebet“ gebraucht wird. Dieser scheinbar kleine Fehler hat denn leider doch eine massive Auswirkung, und zwar in der Ablauftabelle S. 55, da definitiv die Schlussdoxologie mit dem antwortenden „Amen“ der Gemeinde noch Teil des Hochgebetes in diesem Sinne ist. Ich bedaure diese Schlamperei!

Ebenso auf S. 53 lasse ich den Zelebranten das Evangelium verlesen. Das ist zu ergänzen: Der Zelebrant verliest das Evangelium, wenn (wie es leider die Regel ist) kein Diakon mitzelebriert. Ist ein Diakon anwesend, dann ist das Vortragen des Evangeliums klarerweise dessen Aufgabe. Nun ist einerseits ein Diakon, der mitzelebriert, selbstverständlich auch Zelebrant. Aber ich hätte hier doch ausdrücklich auf den Diakon hinweisen sollen – die Diakone haben innerhalb der regulären Eucharistiefeier nun wirklich schon sehr eingeschränkte Präsenz (gemäß dem Motuproprio „Omnium in mentem“ und der notwendigerweise zu erwartenden Reform des Missale wird sie auch noch geringer werden), und dann unterschlage ich diesen wichtigen Punkt … Mea culpa. Ich habe damit allerdings wohl die Realität des „normalen“ Gemeindegottesdienstes wiedergegeben, wie ihn die meisten Leserinnen und Leser erleben, weil es noch viel zu wenige Diakone gibt.

Auf S. 54 bin ich einer Verwechslung von in meiner Heimatgemeinde üblichen Gebräuchen mit regulär im Messbuch vorgesehenen Teilen aufgesessen. Ich bin es so gewohnt, dass bei uns ein kurzes Eröffnungsgebet gesprochen wird, dass ich das verallgemeinert habe. Daher müsste Zeile 4 der Ablauftabelle ebendort abgeändert werden in „Kurze Grußworte“.