Corrigenada zur ersten Auflage: Fehler, die nicht passieren sollten
S. 28 letzter Absatz, zweiter Satz muss lauten: Nachdem nun aber weder die Kirche noch die Gesellschaft in ihrer jetzigen Form Ideale sind, sondern auf diese zustreben, entspricht die Praxis dieser Theorie nicht völlig – die Kirche ist zur Heiligkeit berufen […]
S. 49 zweiter Absatz, erster Satz muss lauten: Jugendliche, die getauft sind und die Erstkommunion empfangen haben, können fortan als Ministratinnen und Ministranten Dienst tun. Um das „fortan“ zu verdeutlichen wäre sinnvoll einzufügen: Dies gilt natürlich auch für Erwachsene, auch wenn sie wesentlich seltener als Minis in Erscheinung treten.
S. 78: Für erhebliche Verstimmung hat die scherzhafte Anmerkung gesorgt, dass ich „…nur ca. 100 Handauflegungen von Petrus entfernt…“ wäre. Meine Rechnung dabei war folgende: Von Petrus trennen uns ca. 1.950 Jahre. Wenn man eine Generation mit durchschnittlich 20 Jahren annimmt und die Kontinuität der apostolischen Sukzession im Weiheamt ernst nimmt, kommt man damit auf etwa 100 Generationen von geweihten Amtsträgern, die ihre jeweils vom Vorgänger durch Handauflegung und Weihegebet empfangene Ordination weitergegeben haben. Die erste dieser Handlungen wird lt. Apg 6,6 beschrieben. Freilich sind Aussagen wie diese bei mir mit einem Augenzwinkern zu lesen, zumal man selbstverständlich die apostolische Sukzession nicht wie ein Rechenexempel betrachten darf. Dessen bin ich mir bewusst – schade, dass das im Text nicht ausreichend deutlich wird. In der nächsten Auflage werde ich an jeder entsprechenden Stelle einen „Smilie“ :o) platzieren.
S. 108, vorletzter Absatz, 3. Zeile: Der Verweis auf Mt 26,39 ist aus Versehen in den Haupttext gerutscht – der müsste als Randverweis links aussen eine Zeile höher stehen (er verweist auf den betenden Jesus angesichts des drohenden Leidensweges).
S. 152 oben, Kasten, Abs. 2: Der ganze Kasten bezieht sich auf den Reinkarnationsgedanken. So ist auch der Satz in der Zeile 6 zu lesen: „Aber ein Gott, der den Menschen als prinzipiell sündhaft und zugleich ‚karmabeladen‘ zulässt …“
Auf S. 180 habe ich behauptet: „Der Papst wird als einziges Amt in der katholischen Kirche gewählt…“ Das ist zu präzisieren: Gewählt werden auch andere Funktionsämter (Ordensobere oder Dechanten), sie sind aber jeweils für einen geschlossenen Kreis (Orden, Dekanatskleriker usw.) zuständig. Das einzige universal verbindliche und gewählte Amt ist tatsächlich der Papst.
S. 182, Absatz „Kapläne“: Der letzte Satz ist zu lesen: Mitunter helfen auch pensionierte Priester, ja sogar Bischöfe, in Pfarren als „Kapläne“ aus – so hat zumindest Altbischof Johann Weber seine pfarrliche Tätigkeit halb scherzhaft kommentiert. Ich danke Dompropst und Bischofsvikar Dr. Schnuderl für diesen Hinweis!